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Antwortübersicht

Antwortraten von 329 Deutschland Wählern.

Historische Unterstützung

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Historische Bedeutung

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Weitere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten Deutschland Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.

 @BBSR4H8beantwortet…2mos2MO

Nein, das Konzept ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer mit darauffolgendem Fußtritt gleich hinterher. Wenn jemandem ein Verbrechen angetan wurde, hinterlässt das psychische Spuren, die NICHTS jemals wieder gut machen kann. Kein einziger Straftäter kann seine Vergehen wieder gutmachen. Sie sind begangen, der Schaden ist angerichtet - nichts heilt das. Eine sogenannte "restaurative Gerechtigkeit" dient also nur dazu, dem Straftäter Absolution zu erteilen und das Gewissen des Verbrechers zu erleichtern, so dass er nicht einmal mit seiner Schuld leben muss; sie bringt dem Opfer nichts, aber auch gar nichts.

 @B34TLBKbeantwortet…1 Jahr1Y

Ja, allerdings nur wenn es sich um Gewaltlose Verbrechen handelt und zusätzlich eine Haftstrafe existiert