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Antwortübersicht

Antwortraten von 7.7k Deutschland Wählern.

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 7.7k Deutschland Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 7.7k Deutschland Wähler ist.

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Weitere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten Deutschland Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.

 @9MZHLYTbeantwortet…2 Jahre2Y

Politiker die ausländerfeindliche und diskriminierende Straftaten begangen haben sollen nicht zugelassen sein. Gewalt-und Sexualstraftätet sollten auch nicht zugelassen werden.

 @964HWL3beantwortet…4 Jahre4Y

Ja, solange die Strafe verbüßt wurde und es sich nicht um ein schweres Verbrechen wie Vergewaltigung oder Mord gehandelt hat. Aber bei laufenden Ermittlungen sollten Politiker nicht auf ein Amt kandidieren dürfen bei dem sie immunität erhalten würden, bzw die Ermittlungen durch das Amt behindert würden oder der Politiker durch die Natur seine Amtes die Möglichkeit erhalten würde in die Ermittlungen einzusehen oder diese sogar zu beeinflussen.

 @8RR7XKYbeantwortet…5 Jahre5Y

 @8QF98R9beantwortet…5 Jahre5Y

Ja, insofern es sich nicht um Schwer-, Gewalt-, Finanz-, oder Sexualverbrechen handelt. Und er seine Strafe verbüßt hat und sofern er sie nicht während seiner Amtszeit begangen hat.