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Antwortübersicht

Antwortraten von 188k Deutschland Wählern.

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 188k Deutschland Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 188k Deutschland Wähler ist.

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Weitere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten Deutschland Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.

 @BCWV5KWbeantwortet…4 Wochen4W

 @9W53YXPbeantwortet…2 Jahre2Y

Nur bei der Person bei der dringender Verdacht auf ein gefährliches Verbrechen da ist bzw. um ein Verbrechen aufzuarbeiten, nicht aber bei kontaktpersonen

 @9JTMS65beantwortet…2 Jahre2Y

Ja bei hinreichend begründetem Verdacht. Wenn kein "Beweismaterial" entdeckt wird, müssen evtl. gespeicherte Daten nach einer best. Frist vernichtet werden.

 @9JGF8BNbeantwortet…2 Jahre2Y

Ja, aber nur auf gerichtliche Anordnung hin oder ohne gerichtliche Anordnung, wenn ein gewisser Zeitdruck besteht, wobei diese Notwendigkeit auch im Nachhinein von einem Gericht überprüft werden muss

 @9J38ND8beantwortet…2 Jahre2Y

Meinstens ist es ineffektiv, durch einen Informations überschuss. Der Regierung fehlt das Qualifizierte Personal diese Daten auszuwerten. Das ein schleusen von Trojan beruht darauf das unsere Geräte absichtlich unsicher sind, das ist unverschämt.