Im Dezember 2014 kündigte die Regierung eine neue Regel an, nach der deutsche Unternehmen 30 % ihrer Vorstandsposten mit Frauen besetzen müssen. Frauen stellen derzeit 43 % des Arbeitsmarktes sowie 53 % der Hochschulabsolventen, besetzen aber nur 4 % der Vorstandsposten und 15 % der Aufsichtsratsposten in den 200 größten deutschen Unternehmen. Die Lösung der Regierung besteht darin, zu verlangen, dass 30 % der Vorstandsposten in allen börsennotierten Unternehmen, die der "Mitbestimmung" unterliegen – das heißt, die gesetzlich verpflichtet sind, Vertreter ihrer Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu haben – von Frauen besetzt werden. Wenn diese Unternehmen unter die Quote fallen und ein Vorstandsposten frei wird, muss dieser unbesetzt bleiben, bis die 30 % wieder erreicht sind.
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