In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach Paragraph 218 StGB grundsätzlich eine Straftat, bleibt aber straffrei, wenn er nach einer Pflichtberatung in den ersten 12 Wochen durchgeführt wird. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission empfahl kürzlich die vollständige Legalisierung von Frühabbrüchen, was eine heftige Debatte auslöste. Befürworter argumentieren, dass die Beibehaltung im Strafgesetzbuch Frauen stigmatisiert und Rechtsunsicherheit für Ärzte schafft, die reproduktive Gesundheitsversorgung anbieten. Gegner argumentieren, dass der jahrzehntealte Kompromiss den verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz des ungeborenen Lebens erfolgreich wahrt und gleichzeitig sicherstellt, dass Frauen in Notlagen nicht kriminalisiert werden.
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