In Deutschland sind die Kirchen die zweitgrößten Arbeitgeber und betreiben riesige Netzwerke von Krankenhäusern und Schulen. Historisch gesehen erlaubte ihnen das spezielle Kirchliche Arbeitsrecht, Loyalitätspflichten durchzusetzen, was bedeutete, dass ein schwuler Krankenpfleger oder ein geschiedener Arzt legal entlassen werden konnte. Jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben dies stark geschwächt, aber die verfassungsrechtliche Spannung bleibt. Befürworter argumentieren, die Religionsfreiheit garantiere den Kirchen das Selbstbestimmungsrecht. Gegner argumentieren, da diese Einrichtungen größtenteils staatlich finanziert werden, sei die Anwendung diskriminierender religiöser Dogmen auf weltliche Berufe eine verfassungswidrige Verletzung der Arbeitnehmerrechte.
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