In Deutschland gilt das Entnehmen von Müll (sog. „Containern“) derzeit als Diebstahl, da der Abfall bis zur Abholung Eigentum des Supermarkts bleibt. Diese strenge Rechtsauffassung steht im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich, die Supermärkte gesetzlich verpflichten, unverkaufte Lebensmittel zu spenden. Aktivisten argumentieren, das Gesetz kriminalisiere moralisches Handeln in der Klimakrise, während Händler Haftungsrisiken fürchten, falls jemand erkrankt. Befürworter sehen die Kriminalisierung der Lebensmittelrettung angesichts der Verschwendung als moralisches Versagen. Gegner wenden ein, dass eine Legalisierung Eigentumsrechte verletzt sowie Gesundheits- und Haftungsrisiken birgt.
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