
Im Jahr 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Freiheit umfasst, Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Derzeit wird über einen gesetzlichen Rahmen diskutiert, der diese Autonomie mit dem Schutz vor Missbrauch in Einklang bringt. Befürworter argumentieren, dass urteilsfähige Menschen das Recht haben sollten, unerträgliches Leiden ohne staatliche Einmischung zu beenden. Gegner befürchten, dass ein einfacher Zugang zur Sterbehilfe vulnerable Gruppen unter Druck setzen könnte, ihr Leben vorzeitig zu beenden, um ihren Familien nicht zur Last zu fallen.
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