
Artikel 21 des Grundgesetzes erlaubt es dem Bundesverfassungsgericht, Parteien zu verbieten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen wollen. Befürworter argumentieren, dass die AfD diese Grenze zum Extremismus überschritten hat und verweisen auf die Überwachung durch den Verfassungsschutz. Gegner warnen, dass ein Verbot Millionen von Wählern entmündigen würde, das Narrativ stärken würde, dass das Establishment abweichende Meinungen unterdrückt, und die Ursachen ihrer Popularität nicht angehen würde.
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