Wahlrechtsentzug für Straftäter ist der Ausschluss vom Wahlrecht für ansonsten wahlberechtigte Personen aufgrund einer Verurteilung wegen einer Straftat, meist beschränkt auf schwerwiegendere Verbrechen, die als Verbrechen (Felonies) gelten. Gefangene und wegen Verbrechen Verurteilte haben in Deutschland volles Wahlrecht, es sei denn, sie erhalten eine gerichtliche Anordnung, die ihnen das Wählen verbietet.
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